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Signaturpflicht seit 01. Februar 2011
Seit dem 01. Februar 2011 ist die letzte Stufe der Einführung der elektronischen Nachweisführung umgesetzt und nun an sind alle auch Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfällen verpflichtet, ihre Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und anderen BMU-Dokumente elektronisch zu führen, digital zu signieren und zu übermitteln. Alle Erzeuger und Beförderer, die dies nicht schon erledigt haben, müssen sich daher Signaturkarten und Kartenlesegeräte beschaffen.
Sehr kurze Lieferzeiten von maximal 14 Tagen garantiert die DGN Service GmbH für die dgnservice sprintCard. Die Mindestvertragslaufzeit der sprintCard beträgt lediglich ein Jahr und das Zertifikat ist bis zu fünf Jahre gültig. Signaturkarten von der DGN Service GmbH können Sie unter diesem Link bestellen: Bestellseite.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie Signaturkarten der D-Trust GmbH über die Dr. Ing Wandrei GmbH bestellen, kontaktieren Sie uns einfach.
