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Aufatmen für Annex VII
Aufatmen für die grüne Liste
An niemandem darf es vorbei gegangen sein, dass in genau einem Monat die Digitalisierungspflicht grenzüberschreitender Abfallverbringung in Kraft tritt. Während es für gefährliche Abfälle hier bereits vergleichbare Erfahrungen durch das deutsche eANV gibt, bedeutet dies eine enorme Umstellung für alle Teilnehmer, die nicht gefährliche Abfälle erzeugen, transportieren und verwerten bzw. entsorgen.
Für die sogenannten „grün gelisteten Abfälle“ (nicht notifizierungspflichtig), deren Verbringungen mit dem Annex VII Formular dokumentiert werden, gibt die EU Kommission nach einem Expertentreffen den Behörden der Mitgliedsstaten die Möglichkeit, eine Übergangsregelung zu akzeptieren:
- Verlängerung der Papierform: Das Mitführen von Annex VII Dokumenten in Papierform ist bis zum 31. Dezember 2026
- Stichtag für die Digitalpflicht: Spätestens ab dem 1. Januar 2027 wird die Nutzung des elektronischen Systems (DIWASS - Digital Waste Shipment System) für Annex VII Formulare verpflichtend. Bis dahin kann das System (insofern nicht vorher durch die zuständige Behörde vorgeschrieben) stets bereits auf freiwilliger Basis genutzt werden
Für Deutschland bedeutet dies, dass die Behörde jedes einzelnen Bundeslandes eine eigene Entscheidung treffen dürfte – wir raten daher dringend zur Kontaktaufnahme mit Ihren Ansprechpartnern.
ACHTUNG: Unabhängig vom letztendlichen Datum der Digitalpflicht, finden am dem 21. Mai 2026 nur noch die neuen Formulare der Verordnung Anwendung.
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