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Gesetzesänderungen in der Kreislaufwirtschaft 2023

Zu Beginn des Jahres erwartete insbesondere Hersteller, Gastronomie und Verbraucher, neben vielen Maßnahmen zur Verringerung von CO2 Ausstößen, eine Reihe an Gesetzesänderungen, um eine tatsächliche Kreislaufwirtschaft zunehmend umzusetzen.

Ein kurzer Überblick über einige relevante Änderungen in 2023:

1. Januar:

  • Mehrwegpflicht in Deutschland
  • Lieferkettengesetz (EU) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (D)
  • Plattformen-Steuertransparenzgesetz (D) und Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (AT)
  • Einführung der gelben Tonne / des gelben Sacks sowie Novelle der Verpackungsverordnung in Österreich

1. Mai:

  • Novelle der Bioabfallverordnung

Wohl am meisten in den Medien und dem Bewusstsein der Menschen angekommen, ist die neue Mehrwegpflicht. Gastronomen die Essen zum Mitnehmen verkaufen, sollen Mehrweglösungen als Alternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitern. Größere Fast-Food-Ketten und Lokalinitiativen konnten hier bereits gute Erfahrungen machen - so konnte allein der Wochenmarkt am Boxhagener Platz in einem Versuch von Mai bis Dezember 2022 ganze 375Kg Abfall vermeiden, indem der Kaffee ausschließlich in wiederverwendbaren Bechern ausgegeben wurde. Derartige Insellösungen sind für viele Verbraucher allerdings noch keine alltagstaugliche Alternative, zumal die Teilnahme freiwillig ist.

Lieferkettengesetze sollen durch Transparenz der Hersteller und bewusstere Kaufentscheidungen der Konsumenten dafür sorgen, dass Produktionen sich an 11 Grundrechten zur Sicherheit und Gesundheit Anwohnern und Angestellten orientieren, faire Löhne zahlen und Kinderarbeit unterbinden. Über einen QR Code soll der Weg des Produkts und seiner Ausgangsstoffe nachvollzogen werden können. Dies ist zunächst als freiwillige Selbstverpflichtung vorgesehen. Obwohl es einige Kritik zu besonders gefährdeten Branchen und den Anforderungen an Unternehmen dabei gibt, sind die Gesetze ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen, nachhaltigen Wettbewerbs. Zunächst sind in Deutschland Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern betroffen, ab 2024 vermutlich ab 1000 (oder nach dem EU Entwurf CSDDD ab 500).

Ebenfalls seit dem 1. Januar, melden virtuelle Kleinanzeigenportale, Gebrauchtmärkte und Auktionshäuser Umsätze ab 2000 € oder 30 Verkäufen an das Finanzamt. Dies könnte als Negativsignal in den ReUse Bemühungen verstanden werden, soll jedoch lediglich „Scheinprivate“ betreffen, welche etwa mehrere ausgediente Küchen oder Kraftfahrzeuge im Jahr anböten.

Österreich wird gelb. Hierzulande sind gelbe Tonne und gelber Sack in denen Verpackungen aus Kunststoff entsorgt werden nicht mehr wegzudenken. Zunehmend ist die vereinfachte „Wertstofftonne“, in welcher neben Verpackungen mit dem grünen Punkt nun auch andere Metall- und Kunststoffprodukte entsorgt werden können. Daran orientiert sich nun auch die blau-gelbe oder gelbe Tonne in Österreich. Nach Dosen und Getränkekartons, werden hier nun auch Kunststoff- und Metallverpackungen vereinheitlicht entsorgt. In einigen Gegenden müssen diese Abfälle selbst zur Entsorgung gebracht, oder einzeln durch die kleinen Öffnungen der Sammeltonnen eingeworfen werden. Dies soll die Entsorgung von sperrigen Gegenständen vermeiden und die lokalen Entsorger entlasten.

Auch an Bioabfälle werden nun höhere Qualitätsanforderungen gestellt – ein geringerer Anteil an Kunststoffen, aber auch Glas und Metall soll das Verwerten auf Böden zum Zwecke der Kompostierung oder Düngung ermöglichen. Folgen sollen daher auch strengere Pflichten für Erzeuger, Hausbesitzer und Kleingartenanlagen.

 

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