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Lieferkettengesetz beschlossen

Das EU-Parlament hat heute seine Zustimmung zu einem europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz gegeben, welches als Corporate Sutainability Due Diligence Directive seit Februar 2022 vorlag.

Dieses soll global für gerechtere Lieferketten in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz, sowie Menschenrechte sorgen. Gefolgt werden soll dabei einem risikobasiertem Ansatz, so dass präventiv Schäden verhindert werden sollen. Auch Klimaschutzpläne im Einklang mit dem 1,5° Ziel sollen Unternehmen dabei aufgelegt werden.

Die Ausgestaltung der Richtlinien soll nun folgen.

Aus Sicht der Kreislaufwirtschaft sollten Ausnahmen für Sekundärrohstoffe gelten – ein kleinteiliger Nachweis der Abfälle ist nicht möglich, die Lieferkette der ursprünglichen Produkte und der qualitätsgesicherte Kreislauf der Entsorger soll hierbei genügen.

Ohne eine Ausnahmeregelung, vergleichbar mit der EU-Konfliktmineralienverordnung, werden Unternehmen doppelte Berichtspflichten auferlegt und der Erhalt von Rohstoffen im Kreislauf stark reduziert. Die stetige Förderung von Primärrohstoffen liefe den Zielen des Sorgfaltspflichtgesetzes dabei entgegen.

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